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![[PDF] Operation Manual for FP-Z8000 projector](https://asset.fujifilm.com/www/ch/files/2025-01/98f11f59c14ee69d8d2048aaa0b96926/pic_z8000_manual02.jpg)
Informationen zur Bedienung des „Warping- und Blending-Tools sowie des USB-Treibers Ver. 1.16“ finden Sie in der Bedienungsanleitung des Z8000/Z6000.
Diese Software ist ausschließlich mit dem FP-Z8000 kompatibel.
Lizenzvereinbarung für das Warping- und Blending-Tool
Diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder einer juristischen Person) und der FUJIFILM Corporation („FUJIFILM“), in dem die Bedingungen der Ihnen gewährten Lizenz zur Nutzung des Warping- und Blending-Tools („Software“) festgelegt sind.
Durch das Herunterladen der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software weder herunterladen noch nutzen. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch andere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
1 LIZENZVERGABE
(a) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt FUJIFILM Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich zur Steuerung der Warping- und Blending-Funktion des FUJIFILM FP-Z8000 ausschließlich auf Ihrem Computer (zusammenfassend der „Zweck“).
(b) Die Laufzeit der im vorstehenden Absatz genannten Lizenz beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung und endet (i) mit der Erfüllung des Zwecks, (ii) wenn FUJIFILM die Ihnen gewährte Lizenz durch vorherige schriftliche Mitteilung von FUJIFILM kündigt oder (iii) wenn FUJIFILM diese Vereinbarung gemäß Artikel 5 kündigt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
(c) Nach Ablauf der im vorstehenden Absatz festgelegten Laufzeit der Lizenz sind Sie verpflichtet, die Software einschließlich aller Kopien unverzüglich auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten von Ihrem Computer zu löschen.
2 EINSCHRÄNKUNGEN
(a) Sie dürfen die Software ausschließlich für den vorgesehenen Zweck nutzen.
(b) Sie dürfen die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM weder ganz noch teilweise an Dritte weitergeben, vermieten, verleasen oder anderweitig übertragen. Ebenso dürfen Sie die Ihnen von FUJIFILM im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen.
(c) Sie dürfen die Software nicht kopieren, vervielfältigen, modifizieren, anpassen oder übersetzen. Ebenso dürfen Sie Urheberrechts- und sonstige Eigentumsvermerke, die auf oder in der Software erscheinen, nicht verändern oder entfernen.
(d) Sie erkennen an, dass weder die Software noch Teile davon in ein Land übertragen oder in ein Land exportiert oder in einer Weise genutzt werden dürfen, die gegen Exportkontrollgesetze und -vorschriften verstößt, denen die Software unterliegt.
(e) Sie dürfen diese Vereinbarung oder die darin enthaltenen Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM nicht an Dritte abtreten oder übertragen.
3 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) FUJIFILM stellt die Software „wie besehen“ und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung. FUJIFILM ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF SONSTIGE ANGELEGENHEITEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE NICHTVERLETZUNG VON URHEBERRECHTEN, PATENT, GESCHÄFTSGEHEIMNIS ODER ANDERER EIGENTUMSRECHTE DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
(b) In keinem Fall haftet FUJIFILM für allgemeine, besondere, direkte, indirekte, Folge-, zufällige oder sonstige Schäden (einschließlich Schäden aufgrund entgangener Gewinne oder entgangener Einsparungen), die durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen, selbst wenn FUJIFILM auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
4 EIGENTUMSRECHTE
Alle Urheberrechte und sonstigen Eigentumsrechte an der Software liegen bei FUJIFILM oder den in der Software angegebenen Drittanbietern und verbleiben bei diesen. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist so auszulegen, dass Ihnen – weder ausdrücklich noch stillschweigend – Rechte, Lizenzen oder Eigentumsrechte übertragen oder gewährt werden, die über die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten hinausgehen.
5 KÜNDIGUNG
Sollten Sie gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen, kann FUJIFILM diese Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen.
6 LAUFZEIT
Diese Vereinbarung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Software löschen, sofern sie nicht gemäß Artikel 5 dieser Vereinbarung vorzeitig gekündigt wird. Ungeachtet des vorstehenden Satzes bleiben die Artikel 2, 3, 4, 5, 7 und 8 auch nach einer Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung weiterhin gültig.
7 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND GERICHTSZUSTÄNDIGKEIT
(a) Diese Vereinbarung unterliegt japanischem Recht und ist entsprechend auszulegen, ohne dass auf Kollisionsnormen Bezug genommen wird.
(b) Jegliche Klagen oder Rechtsstreitigkeiten im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung dürfen ausschließlich vor dem Bezirksgericht Tokio in Tokio, Japan, erhoben werden, und die Parteien erklären sich hiermit mit der Zuständigkeit dieses Gerichts einverstanden und unterwerfen sich dieser. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist die obsiegende Partei berechtigt, alle mit dieser Streitigkeit verbundenen Kosten, einschließlich angemessener Anwalts- und Sachverständigenhonorare sowie Gerichtskosten, erstattet zu bekommen. Die Vertragsparteien verzichten hiermit auf das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren und/oder auf Einreden, die sich auf den Gerichtsstand, die Unzulänglichkeit des Gerichtsstands, das Fehlen der persönlichen oder sachlichen Zuständigkeit oder Ähnliches in Klagen oder Verfahren beziehen, die sich aus einer solchen Streitigkeit ergeben. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Urteil, der Beschluss oder die Anordnung eines letztinstanzlichen Gerichts oder eines untergeordneten Gerichts in Tokio, Japan, gegen das kein Rechtsmittel eingelegt wurde, endgültig und für beide Parteien bindend ist.
8 SONSTIGES
(a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und FUJIFILM dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen, Erklärungen und Vereinbarungen in Bezug auf die Software.
(b) Sollte festgestellt werden, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so hat diese Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge, und die betreffende Bestimmung ist so anzupassen und auszulegen, dass der Zweck dieser Bestimmung bestmöglich erreicht wird.
Veröffentlichungsdatum: 23. April 2021
ZIP: 10.5MB
- * Diese Funktion wird bei den Modellen FP-Z6000 und FP-Z5000 nicht unterstützt.
- * Bitte entpacken Sie die heruntergeladene ZIP-Datei und installieren Sie die Software (Warping and Blending Tool 1_1.16.exe).
- * Bitte installieren Sie unbedingt auch den in der ZIP-Datei enthaltenen Treiber (CDM21224_Setup.exe), damit Ihr PC das FP-Z8000 erkennen kann.
FUJIFILM PROJECTOR CONTROLER – Lizenzvereinbarung
Diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder einer juristischen Person) und der FUJIFILM Corporation („FUJIFILM“), in dem die Bedingungen der Ihnen gewährten Lizenz zur Nutzung des FUJIFILM PROJECTOR CONTROLER („Software“) festgelegt sind.
Durch das Herunterladen der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software weder herunterladen noch nutzen. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch andere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
1 LIZENZVERGABE
(a) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt FUJIFILM Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich zur Steuerung des FUJIFILM FP-Z8000/Z6000 auf Ihrem Computer (zusammenfassend der „Zweck“).
(b) Die Laufzeit der im vorstehenden Absatz genannten Lizenz beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung und endet (i) mit der Erfüllung des Zwecks, (ii) wenn FUJIFILM die Ihnen gewährte Lizenz durch vorherige schriftliche Mitteilung von FUJIFILM kündigt oder (iii) wenn FUJIFILM diese Vereinbarung gemäß Artikel 5 kündigt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
(c) Nach Ablauf der im vorstehenden Absatz festgelegten Lizenzdauer sind Sie verpflichtet, die Software einschließlich aller Kopien unverzüglich auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten von Ihrem Computer zu löschen.
2 EINSCHRÄNKUNGEN
(a) Sie dürfen die Software ausschließlich für den vorgesehenen Zweck nutzen.
(b) Sie dürfen die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM weder ganz noch teilweise an Dritte weitergeben, vermieten, verleasen oder anderweitig übertragen. Ebenso dürfen Sie die Ihnen von FUJIFILM im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen.
(c) Sie dürfen die Software nicht kopieren, vervielfältigen, modifizieren, anpassen oder übersetzen. Ebenso dürfen Sie Urheberrechts- und sonstige Eigentumsvermerke, die auf oder in der Software erscheinen, nicht verändern oder entfernen.
(d) Sie erkennen an, dass weder die Software noch Teile davon in ein Land übertragen oder exportiert oder in einer Weise genutzt werden dürfen, die gegen die für die Software geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften verstößt.
(e) Sie dürfen diese Vereinbarung oder die darin enthaltenen Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM nicht an Dritte abtreten oder übertragen.
3 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) FUJIFILM stellt die Software „wie besehen“ und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung. FUJIFILM ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF SONSTIGE ANGELEGENHEITEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE NICHTVERLETZUNG VON URHEBERRECHTEN, PATENT, GESCHÄFTSGEHEIMNIS ODER ANDERER EIGENTUMSRECHTE DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
(b) In keinem Fall haftet FUJIFILM für allgemeine, besondere, direkte, indirekte, Folge-, zufällige oder sonstige Schäden (einschließlich Schäden aufgrund entgangener Gewinne oder entgangener Einsparungen), die durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen, selbst wenn FUJIFILM auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
4 EIGENTUMSRECHTE
Alle Urheberrechte und sonstigen Eigentumsrechte an der Software liegen bei FUJIFILM oder den in der Software angegebenen Drittanbietern und verbleiben bei diesen. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist so auszulegen, dass Ihnen – weder ausdrücklich noch stillschweigend – Rechte, Lizenzen oder Eigentumsrechte übertragen oder gewährt werden, die über die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten hinausgehen.
5 KÜNDIGUNG
Sollten Sie gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen, kann FUJIFILM diese Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen.
6 LAUFZEIT
Diese Vereinbarung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Software löschen, sofern sie nicht gemäß Artikel 5 dieser Vereinbarung vorzeitig gekündigt wird. Ungeachtet des vorstehenden Satzes bleiben die Artikel 2, 3, 4, 5, 7 und 8 auch nach einer Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung weiterhin gültig.
7 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND GERICHTSZUSTÄNDIGKEIT
(a) Diese Vereinbarung unterliegt japanischem Recht und ist entsprechend auszulegen, ohne dass auf Kollisionsnormen Bezug genommen wird.
(b) Jegliche Klagen oder Rechtsstreitigkeiten im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung dürfen ausschließlich vor dem Bezirksgericht Tokio in Tokio, Japan, erhoben werden, und die Parteien erklären sich hiermit mit der Zuständigkeit dieses Gerichts einverstanden und unterwerfen sich dieser. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist die obsiegende Partei berechtigt, alle mit dieser Streitigkeit verbundenen Kosten, einschließlich angemessener Anwalts- und Sachverständigenhonorare sowie Gerichtskosten, erstattet zu bekommen. Die Vertragsparteien verzichten hiermit auf das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren und/oder auf Einreden, die sich auf den Gerichtsstand, die Unzulänglichkeit des Gerichtsstands, das Fehlen der persönlichen oder sachlichen Zuständigkeit oder Ähnliches in Klagen oder Verfahren beziehen, die sich aus einer solchen Streitigkeit ergeben. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Urteil, der Beschluss oder die Anordnung eines letztinstanzlichen Gerichts oder eines untergeordneten Gerichts in Tokio, Japan, gegen das kein Rechtsmittel eingelegt wurde, endgültig und für beide Parteien bindend ist.
8 SONSTIGES
(a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und FUJIFILM dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen, Erklärungen und Vereinbarungen in Bezug auf die Software.
(b) Sollte festgestellt werden, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so hat diese Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge, und die betreffende Bestimmung ist so anzupassen und auszulegen, dass der Zweck dieser Bestimmung bestmöglich erreicht wird.
Veröffentlichungsdatum: 23. April 2021
ZIP: 289KB
Diese Software dient zur Steuerung des Projektors über ein Netzwerk.

Bei Verwendung dieser Software mit dem FP-Z8000 ist sie mit der Firmware-Version 1.06 oder höher kompatibel. Das FP-Z6000 ist mit allen Versionen kompatibel.
- * Das Modell FP-Z5000 ist nicht kompatibel.
Diese Anwendung ermöglicht die Netzwerküberwachung des Betriebszustands von Z-Projektoren in Echtzeit.
Es können bis zu 255*1 Z-Projektoren im Netzwerk registriert und zentral von einem einzigen PC aus über das Netzwerk verwaltet werden.
- * Die Funktion ist nicht in allen Netzwerkkonfigurationen garantiert.
- *1 Abhängig von den PC- und Netzwerkbedingungen.
FUJIFILM PROJECTOR MANAGEMENT TOOL – Lizenzvereinbarung
Diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder einer juristischen Person) und der FUJIFILM Corporation („FUJIFILM“), in dem die Bedingungen der Ihnen gewährten Lizenz zur Nutzung des FUJIFILM PROJECTOR MANAGEMENT TOOL („Software“) festgelegt sind.
Durch das Herunterladen der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software weder herunterladen noch nutzen. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch andere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
1 LIZENZVERGABE
(a) Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt FUJIFILM Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich zur Überwachung des Status und zur Steuerung der Funktionen der Projektoren von FUJIFILM auf Ihrem Computer (zusammenfassend der „Zweck“).
(b) Die Laufzeit der im vorstehenden Absatz genannten Lizenz beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung und endet (i) mit der Erfüllung des Zwecks, (ii) wenn FUJIFILM die Ihnen gewährte Lizenz durch vorherige schriftliche Mitteilung von FUJIFILM kündigt oder (iii) wenn FUJIFILM diese Vereinbarung gemäß Artikel 5 kündigt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
(c) Nach Ablauf der im vorstehenden Artikel festgelegten Lizenzdauer sind Sie verpflichtet, die Software einschließlich aller Kopien unverzüglich auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten von Ihrem Computer zu löschen.
2 EINSCHRÄNKUNGEN
(a) Sie dürfen die Software ausschließlich für den vorgesehenen Zweck nutzen.
(b) Sie dürfen die Software weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM an Dritte weitergeben, vermieten, verleasen oder anderweitig übertragen. Ebenso dürfen Sie die Ihnen von FUJIFILM im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen.
(c) Sie dürfen die Software nicht kopieren, vervielfältigen, modifizieren, anpassen oder übersetzen. Sie dürfen außerdem keine Urheberrechts- und sonstigen Eigentumsvermerke, die auf oder in der Software erscheinen, verändern oder entfernen.
(d) Sie erkennen an, dass weder die Software noch Teile davon in ein Land übertragen oder exportiert oder in einer Weise genutzt werden dürfen, die gegen Exportkontrollgesetze und -vorschriften verstößt, denen die Software unterliegt.
(e) Sie dürfen diese Vereinbarung oder die darin enthaltenen Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM nicht an Dritte abtreten oder übertragen.
3 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) FUJIFILM stellt die Software „wie besehen“ und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung. FUJIFILM ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF SONSTIGE ANGELEGENHEITEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE NICHTVERLETZUNG VON URHEBERRECHTEN, PATENT, GESCHÄFTSGEHEIMNIS ODER ANDERER SCHUTZRECHTE DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
(b) In keinem Fall haftet FUJIFILM für allgemeine, besondere, direkte, indirekte, Folge-, zufällige oder sonstige Schäden (einschließlich Schäden aufgrund entgangener Gewinne oder entgangener Einsparungen), die durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen, selbst wenn FUJIFILM auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
4 EIGENTUMSRECHTE
Alle Urheberrechte und sonstigen Eigentumsrechte an der Software liegen bei FUJIFILM oder den in der Software angegebenen Drittanbietern und verbleiben bei diesen. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist so auszulegen, dass Ihnen – weder ausdrücklich noch stillschweigend – Rechte, Lizenzen oder Eigentumsrechte übertragen oder gewährt werden, die über die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten hinausgehen.
5 KÜNDIGUNG
Sollten Sie gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen, ist FUJIFILM berechtigt, diese Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen.
6 LAUFZEIT
Diese Vereinbarung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Software löschen, sofern sie nicht gemäß Artikel 5 dieser Vereinbarung vorzeitig gekündigt wird. Ungeachtet des vorstehenden Satzes bleiben die Artikel 2, 3, 4, 5, 7 und 8 auch nach einer Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung weiterhin gültig.
7 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND GERICHTSZUSTÄNDIGKEIT
(a) Diese Vereinbarung unterliegt japanischem Recht und ist entsprechend auszulegen, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen.
(b) Jegliche Klagen oder Rechtsstreitigkeiten im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind ausschließlich vor dem Bezirksgericht Tokio in Tokio, Japan, zu erheben, und die Parteien erklären sich hiermit mit der Zuständigkeit dieses Gerichts einverstanden und unterwerfen sich dieser. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist die obsiegende Partei berechtigt, alle mit dieser Streitigkeit verbundenen Kosten, einschließlich angemessener Anwalts- und Sachverständigenhonorare sowie Gerichtskosten, erstattet zu bekommen. Die Vertragsparteien werden im Zusammenhang hiermit kein Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren geltend machen und verzichten hiermit auf jegliche Einreden, die sich auf den Gerichtsstand, die Unzulänglichkeit des Gerichtsstands, das Fehlen der persönlichen oder sachlichen Zuständigkeit oder Ähnliches in einem Rechtsstreit oder einer Klage beziehen, die sich aus einer solchen Streitigkeit ergibt. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Urteil, der Beschluss oder die Anordnung eines letztinstanzlichen Gerichts oder eines untergeordneten Gerichts in Tokio, Japan, gegen das kein Rechtsmittel eingelegt wurde, endgültig und für beide Parteien bindend ist.
8 SONSTIGES
(a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und FUJIFILM dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen, Erklärungen und Vereinbarungen in Bezug auf die Software.
(b) Sollte festgestellt werden, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so führt diese Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht dazu, dass diese Vereinbarung insgesamt ungültig oder undurchsetzbar wird, und diese Bestimmung ist so zu ändern und auszulegen, dass der Zweck dieser Bestimmung bestmöglich erreicht wird.
Veröffentlichungsdatum: 29. Februar 2024
ZIP: 11.0MB
Bei Verwendung dieser Software mit dem FP-Z8000/FP-Z6000 sollte die Firmware-Version 2.00 oder höher sein.
Um diese Software nutzen zu können, müssen Sie zuvor „FUJIFILM PROJECTOR CONTROLER“ installieren.
- * Das Modell FP-Z5000 ist nicht kompatibel.
Spezifische Installationsanweisungen für das FUJIFILM PROJECTOR MANAGEMENT TOOL finden Sie im folgenden Handbuch (PDF).










