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- Diese Software ist ausschließlich mit dem Modell FP-ZUH12000 kompatibel.
- Bitte verwenden Sie die neueste Firmware auf dem Hauptgerät, wenn Sie das Warping- und Blending-Tool für die FP-ZUH-Serie nutzen.
| Version | Datum | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1,9 | 05.11.2026 |
|
* Es wurden weitere kleinere Verbesserungen der Benutzerfreundlichkeit sowie Fehlerbehebungen vorgenommen.
Lizenzvereinbarung für das Warping- und Blending-Tool
Diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder einer juristischen Person) und der FUJIFILM Corporation („FUJIFILM“), in der die Bedingungen für die Ihnen gewährte Lizenz zur Nutzung des Warping- und Blending-Tools („Software“) festgelegt sind.
Mit dem Herunterladen der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software weder herunterladen noch nutzen. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch andere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
1 LIZENZVERGABE
(a) Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt FUJIFILM Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich zur Steuerung der Verzerrungs- und Überblendungsfunktionen der FP-ZUH-Serie von FUJIFILM ausschließlich auf Ihrem Computer (zusammenfassend als „Verwendungszweck“ bezeichnet).
(b) Die Laufzeit der im vorstehenden Absatz genannten Lizenz beginnt mit dem Veröffentlichungsdatum dieser Vereinbarung und endet (i) mit der Erfüllung des Zwecks, (ii) wenn FUJIFILM die Ihnen gewährte Lizenz durch vorherige schriftliche Mitteilung von FUJIFILM kündigt oder (iii) wenn FUJIFILM diese Vereinbarung gemäß Artikel 5 kündigt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
(c) Nach Ablauf der im vorstehenden Artikel festgelegten Lizenzdauer sind Sie verpflichtet, die Software einschließlich aller Kopien unverzüglich auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten von Ihrem Computer zu löschen.
2 EINSCHRÄNKUNGEN
(a) Sie dürfen die Software ausschließlich für den vorgesehenen Zweck nutzen.
(b) Sie dürfen die Software weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM an Dritte weitergeben, vermieten, verpachten oder anderweitig übertragen. Ebenso dürfen Sie die Ihnen von FUJIFILM im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen.
(c) Sie dürfen die Software nicht kopieren, vervielfältigen, verändern, anpassen oder übersetzen. Außerdem dürfen Sie Urheberrechtshinweise und andere Eigentumsvermerke, die auf oder in der Software erscheinen, nicht verändern oder entfernen.
(d) Sie erkennen an, dass weder die Software noch Teile davon unter Verstoß gegen die für die Software geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften in ein Land übertragen oder dorthin exportiert oder in irgendeiner Weise genutzt werden dürfen.
(e) Sie dürfen diese Vereinbarung oder die darin enthaltenen Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM nicht an Dritte abtreten oder übertragen.
3 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) FUJIFILM stellt die Software „wie besehen“ und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung. FUJIFILM ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF SONSTIGE ANGELEGENHEITEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE NICHTVERLETZUNG VON URHEBERRECHTEN, Patent, Geschäftsgeheimnis oder sonstige Schutzrechte Dritter, die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck.
(b) FUJIFILM haftet in keinem Fall für allgemeine, besondere, direkte, indirekte, Folge-, zufällige oder sonstige Schäden (einschließlich Schäden aufgrund entgangener Gewinne oder entgangener Einsparungen), die durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen, selbst wenn FUJIFILM auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
4 EIGENTUMSRECHTE
Alle Urheberrechte und sonstigen Eigentumsrechte an der Software liegen bei FUJIFILM oder den in der Software angegebenen Drittanbietern und verbleiben bei diesen. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist so auszulegen, dass Ihnen – weder ausdrücklich noch stillschweigend – Rechte, Lizenzen oder Eigentumsrechte übertragen oder gewährt werden, die über die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten hinausgehen.
5 KÜNDIGUNG
Sollten Sie gegen eine der hierin enthaltenen Bestimmungen verstoßen, ist FUJIFILM berechtigt, diesen Vertrag ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen.
6 LAUFZEIT
Diese Vereinbarung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Software löschen, sofern sie nicht gemäß Artikel 5 dieser Vereinbarung vorzeitig gekündigt wird. Ungeachtet des vorstehenden Satzes bleiben die Artikel 2, 3, 4, 5, 7 und 8 auch nach einer Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung weiterhin gültig.
7 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND GERICHTSORT
(a) Diese Vereinbarung unterliegt japanischem Recht und ist entsprechend auszulegen, ohne dass auf Rechtswahl- oder Kollisionsnormen Bezug genommen wird.
(b) Jegliche Klage oder Rechtsstreitigkeit im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung darf ausschließlich vor dem Bezirksgericht Tokio in Tokio, Japan, erhoben werden, und die Parteien erklären sich hiermit mit der Zuständigkeit dieses Gerichts einverstanden und unterwerfen sich dieser. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist die obsiegende Partei berechtigt, alle ihr im Zusammenhang mit dieser Streitigkeit entstandenen Kosten, einschließlich angemessener Anwalts- und Sachverständigenhonorare sowie Gerichtskosten, erstattet zu erhalten. Die Vertragsparteien werden im Zusammenhang hiermit kein Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren geltend machen und verzichten hiermit auf jegliche Einreden, die sich auf den Gerichtsstand, die Unzulänglichkeit des Gerichtsstands, das Fehlen der persönlichen oder sachlichen Zuständigkeit oder Ähnliches in einem Rechtsstreit oder einer Klage beziehen, die sich aus einer solchen Streitigkeit ergibt. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Urteil, der Beschluss oder die Anordnung eines letztinstanzlichen Gerichts oder eines untergeordneten Gerichts in Tokio, Japan, gegen das kein Rechtsmittel eingelegt wurde, endgültig und für beide Parteien bindend ist.
8 SONSTIGES
(a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und FUJIFILM dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen, Erklärungen und Vereinbarungen in Bezug auf die Software.
(b) Sollte festgestellt werden, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so hat diese Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge, und die betreffende Bestimmung ist so anzupassen und auszulegen, dass der Zweck dieser Bestimmung bestmöglich erreicht wird.
Erscheinungsdatum: 15. August 2025
ZIP: 41.0MB
Diese Anwendung ermöglicht die Netzwerküberwachung des Betriebszustands von Z-Projektoren in Echtzeit.
Es können bis zu 255*1 Z-Projektoren im Netzwerk registriert und zentral von einem einzigen PC aus über das Netzwerk verwaltet werden.
- * Die Funktion ist nicht in allen Netzwerkkonfigurationen garantiert.
- *1 Abhängig von den PC- und Netzwerkbedingungen.
FUJIFILM PROJECTOR MANAGEMENT TOOL – Lizenzvereinbarung
Diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder einer juristischen Person) und der FUJIFILM Corporation („FUJIFILM“), in dem die Bedingungen der Ihnen gewährten Lizenz zur Nutzung des FUJIFILM PROJECTOR MANAGEMENT TOOL („Software“) festgelegt sind.
Mit dem Herunterladen der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software weder herunterladen noch nutzen. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch andere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
1 LIZENZVERGABE
(a) Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt FUJIFILM Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich zum Überwachen des Status und zum Steuern der Funktionen der Projektoren von FUJIFILM ausschließlich auf Ihrem Computer (zusammenfassend als „Verwendungszweck“ bezeichnet).
(b) Die Laufzeit der im vorstehenden Absatz genannten Lizenz beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung und endet (i) mit der Erfüllung des Zwecks, (ii) wenn FUJIFILM die Ihnen gewährte Lizenz durch vorherige schriftliche Mitteilung von FUJIFILM kündigt oder (iii) wenn FUJIFILM diese Vereinbarung gemäß Artikel 5 kündigt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
(c) Nach Ablauf der im vorstehenden Artikel festgelegten Lizenzdauer sind Sie verpflichtet, die Software einschließlich aller Kopien unverzüglich auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten von Ihrem Computer zu löschen.
2 EINSCHRÄNKUNGEN
(a) Sie dürfen die Software ausschließlich für den vorgesehenen Zweck nutzen.
(b) Sie dürfen die Software weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM an Dritte weitergeben, vermieten, verpachten oder anderweitig übertragen. Ebenso dürfen Sie die Ihnen von FUJIFILM im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen.
(c) Sie dürfen die Software nicht kopieren, vervielfältigen, verändern, anpassen oder übersetzen. Außerdem dürfen Sie Urheberrechtshinweise und andere Eigentumsvermerke, die auf oder in der Software erscheinen, nicht verändern oder entfernen.
(d) Sie erkennen an, dass weder die Software noch Teile davon in ein Land übertragen oder in ein Land exportiert oder in einer Weise genutzt werden dürfen, die gegen die für die Software geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften verstößt.
(e) Sie dürfen diese Vereinbarung oder die darin enthaltenen Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FUJIFILM nicht an Dritte abtreten oder übertragen.
3 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) FUJIFILM stellt die Software „wie besehen“ und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung. FUJIFILM ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF SONSTIGE ANGELEGENHEITEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE NICHTVERLETZUNG VON URHEBERRECHTEN, Patent, Geschäftsgeheimnis oder sonstige Schutzrechte Dritter, die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck.
(b) FUJIFILM haftet in keinem Fall für allgemeine, besondere, direkte, indirekte, Folge-, zufällige oder sonstige Schäden (einschließlich Schäden aufgrund entgangener Gewinne oder entgangener Einsparungen), die durch die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen, selbst wenn FUJIFILM auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
4 EIGENTUMSVERHÄLTNISSE
Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an der Software liegen bei FUJIFILM oder den in der Software angegebenen Drittanbietern, die diese Rechte auch behalten. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen darf ausdrücklich oder stillschweigend so ausgelegt werden, dass Ihnen andere Rechte, Lizenzen oder Eigentumsrechte übertragen oder gewährt werden als diejenigen, die ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden.
5 KÜNDIGUNG
Sollten Sie gegen eine der hierin enthaltenen Bestimmungen verstoßen, ist FUJIFILM berechtigt, diesen Vertrag ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen.
6 TERM
Diese Vereinbarung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Software löschen, sofern sie nicht gemäß Artikel 5 dieser Vereinbarung vorzeitig gekündigt wird. Ungeachtet des vorstehenden Satzes bleiben die Artikel 2, 3, 4, 5, 7 und 8 auch nach einer Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung weiterhin gültig.
7 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSBARKEIT UND GERICHTSSTAND
(a) Diese Vereinbarung unterliegt japanischem Recht und ist entsprechend auszulegen, ohne dass auf Rechtswahl- oder Kollisionsnormen Bezug genommen wird.
(b) Jegliche Klage oder Rechtsstreitigkeit im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist ausschließlich vor dem Bezirksgericht Tokio in Tokio, Japan, zu erheben, und die Parteien erklären sich hiermit mit der Zuständigkeit dieses Gerichts einverstanden und unterwerfen sich dieser. Im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist die obsiegende Partei berechtigt, alle ihr im Zusammenhang mit dieser Streitigkeit entstandenen Kosten, einschließlich angemessener Anwalts- und Sachverständigenhonorare sowie Gerichtskosten, erstattet zu erhalten. Die Vertragsparteien werden im Zusammenhang hiermit kein Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren geltend machen und verzichten hiermit auf jegliche Einreden, die sich auf den Gerichtsstand, die Unzulänglichkeit des Gerichtsstands, das Fehlen der persönlichen oder sachlichen Zuständigkeit oder Ähnliches in einem Rechtsstreit oder einer Klage beziehen, die sich aus einer solchen Streitigkeit ergibt. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Urteil, der Beschluss oder die Anordnung eines letztinstanzlichen Gerichts oder eines untergeordneten Gerichts in Tokio, Japan, gegen das kein Rechtsmittel eingelegt wurde, endgültig und für beide Parteien bindend ist.
8 SONSTIGES
(a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und FUJIFILM dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen, Erklärungen und Vereinbarungen in Bezug auf die Software.
(b) Sollte festgestellt werden, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so hat diese Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit nicht die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge, und die betreffende Bestimmung ist so anzupassen und auszulegen, dass der Zweck dieser Bestimmung bestmöglich erreicht wird.
Erscheinungsdatum: 29. Februar 2024
ZIP: 11.0MB
Bei Verwendung dieser Software mit dem FP-Z8000/FP-Z6000 sollte die Firmware-Version 2.00 oder höher sein.
Um diese Software nutzen zu können, müssen Sie zuvor „FUJIFILM PROJECTOR CONTROLER“ installieren.
- * Das Modell FP-Z5000 ist nicht kompatibel.
Spezifische Installationsanweisungen für das FUJIFILM PROJECTOR MANAGEMENT TOOL finden Sie im folgenden Handbuch (PDF).
- Schalten Sie das Gerät erst aus, wenn die Firmware-Aktualisierung abgeschlossen ist.
- Anweisungen zur Aktualisierung der Firmware finden Sie unter dem folgenden Link.
- Diese Firmware ist ausschließlich für das Modell FP-ZUH12000 bestimmt.
| Version | Datum | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 1.0.8 | 18.05.2026 |
|
Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie diese aktualisierte Softwareversion („FIRMWARE“) herunterladen. Durch das Herunterladen der FIRMWARE erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die FIRMWARE herunterzuladen.
Artikel 1. Lizenz
Die FIRMWARE ist die aktualisierte Version der Software, die Ihnen die FUJIFILM Corporation („FUJI“) bereits im Lieferumfang der FUJI-Produkte („ORIGINAL-FIRMWARE“) zur Verfügung gestellt hat. Alle Urheberrechte und sonstigen Eigentumsrechte an der FIRMWARE verbleiben bei FUJI, und keine der hierin enthaltenen Bestimmungen darf ausdrücklich oder stillschweigend so ausgelegt werden, dass Ihnen Rechte, Lizenzen oder Eigentumsrechte übertragen oder gewährt werden, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt wird.
Artikel 2. KEINE Gewährleistung
FUJI LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE SOFTWARE AUSDRÜCKLICH AB. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON URHEBERRECHTEN, PATENTEN, GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN ODER SONSTIGEN EIGENTUMSRECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL HAFTET FUJI FÜR ALLGEMEINE, BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE, FOLGE-, NEBEN- ODER SONSTIGE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN.
Artikel 3. Einschränkungen
Es ist Ihnen untersagt, die FIRMWARE zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder dies durch Dritte vornehmen zu lassen.
Garantieverlängerungsservice für gewerbliche Projektoren
Damit Sie unsere gewerblichen Projektoren noch sorgenfreier nutzen können, bieten wir Ihnen einen optionalen 2-jährigen Garantieverlängerungsservice nach Ablauf der Standardgarantiezeit des Herstellers (bis maximal 3 Jahre*2) an, wodurch sich Ihre Gesamtgarantiezeit auf bis zu 5 Jahre verlängert.
Wenn Sie den erweiterten Garantieservice abschließen, erhalten Sie während der Garantiezeit im unwahrscheinlichen Fall eines Produktausfalls Reparaturunterstützung ohne zusätzliche Kosten*3.
- *2 Die Standardgarantiezeit beträgt 1 Jahr. Um sie auf 3 Jahre zu verlängern, ist eine Produktregistrierung erforderlich.
Die erweiterte Garantie gilt ausschließlich für das Projektiergerät selbst.
Für Objektive gilt ausschließlich die Standardgarantie des Herstellers. - *3 Bitte beachten Sie, dass Wartungsarbeiten, die nicht aufgrund eines Defekts durchgeführt werden, dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Außerdem sind gebrauchte Produkte vom erweiterten Garantieservice ausgeschlossen.

Die erweiterte Garantie gilt für bis zu 2 Jahre nach Ablauf der Herstellergarantie.
Bitte registrieren Sie Ihr Produkt nach dem Kauf der Lizenz für die erweiterte Garantie über das untenstehende Formular.
Während der Garantiezeit bieten wir einen kostenlosen Reparaturservice an.
Die folgenden Artikel sind von der Garantie ausgeschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
- Fehlerbehebung und Fehlerlokalisierung bei Projektoren und angeschlossenen Geräten
- Demontage aus dem eingebauten Zustand, Verpackungsarbeiten, Auspacken reparierter Produkte und Wiedereinbauarbeiten
- Teile der Laserlichtquelle, die zur Wiederherstellung der Helligkeit verwendet werden, sofern dies nicht auf eine Fehlfunktion zurückzuführen ist
- Kosten für Verbrauchsmaterialien (z. B. Staubfilter)
- Funktionsstörungen, die durch eine Nutzung verursacht werden, die nicht den Garantiebedingungen des Herstellers entspricht
Die Bedingungen der erweiterten Garantie finden Sie weiter unten.
Nachdem Sie die Lizenz für die Garantieverlängerung erworben haben, registrieren Sie bitte Ihr Produkt und Ihre Lizenz-ID über den unten stehenden Link.
Sobald die Registrierung Ihrer Garantieverlängerung abgeschlossen ist, senden wir Ihnen eine E-Mail zur Bestätigung des Abschlusses Ihrer Garantieverlängerung.










